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Zweck der Firma

Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen in- oder ausländischen juristischen Personen. Die Gesellschaft kann Verwaltungs-, Management- und Beratungsdienstleistungen erbringen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern, sowie alle Geschäfte und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern oder indirekt damit in Zusammenhang stehen.

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